Die Umstellung der MiGeL-Finanzierung steht vor der Tür. Gemäss Beschluss des Bundes müssen MiGeL-Produkte ab dem 01. Oktober 2021 vom Krankenversicherer bis zum HVB (Höchstvergütungsbetrag) finanziert werden.
Folgende Informationen und Fragen helfen uns und Ihnen dabei, die für Sie passende Planung zu erstellen und Lösung einzurichten. Bitte lesen Sie sämtliche Punkte genau durch und wählen Sie die für Sie zutreffenden Einträge aus.
Informationen Preisgestaltung für MiGeL ab 01.10.2021
- Es darf durch die Verrechnung der MiGeL Produkte kein Gewinn erzielt werden
- Der HVB (Höchstvergütungsbetrag) stellt der maximal von der Versicherung bezahlte Betrag eines MiGeL Artikels dar (keine Preisgrundlage)
Achtung! Die Preis-Hoheit obliegt Ihnen als Kunde.
Vorbereitungen
Wichtig! Bitte beschaffen Sie sich in jedem Fall eine Bezugsliste Ihres/Ihrer MiGeL Lieferanten. Um Ihnen die Arbeit später zu vereinfachen, sind folgende Informationen auf dieser Liste von grossem Vorteil:
- Leistungsbezeichnung/-name
- MiGeL-Nummer
- Einkaufspreis (wenn möglich pro Einheit gem. BAG-MiGeL Vorlage (Stück, Meter, Paar, etc.) da der HVB in der BAG-MiGeL Vorlage je Einheit definiert ist)
- Leistungs-Einheit und Menge (x Stück, Packung, Pauschale, …)
- Artikelnummer (für Preisgestaltung und Identifikation)
Import Leistungskatalog MiGeL
Wie bereits angekündigt, verfügen wir bei der NEXUS über mehrere Möglichkeiten, den Leistungskatalog im NEXUS / HEIM zu importieren. Für die MiGeL Thematik sind dazu zwei Möglichkeiten praktikabel.
Bitte wählen Sie die für Sie zutreffende Variante:
Falls ja, dann benötigen wir Zugang zum Applikationsserver – hier bitten wir Sie, Ihren IT-Partner entsprechend zu informieren / abzuklären und uns bei der Kontaktaufnahme zur Terminkoordination über den Zugang zu informieren.
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.